Leuchtmittelverbot
Das sollten Sie über das Leuchtmittelverbot wissen
Eine der auffälligsten Folgen vom EU-Leuchtmittelverbot ist, dass die Glühlampen praktisch komplett aus unseren Geschäften verschwunden sind. Nur auf Trödelmärkten kann man sie manchmal noch kaufen. Im Laden sind stattdessen nur noch Energiesparlampen erhältlich. Aber warum ist das so?
Bessere Leuchtmittel für unsere Umwelt
Glühlampen sind extrem umweltfeindlich, denn sie haben nur eine sehr kurze Lebensdauer und verbrauchen viel Energie. Es muss also mehr Strom produziert werden, was sich in einem hohen CO2-Ausstoß widerspiegelt. Dieser ist wiederum bekannt als Auslöser des Treibhauseffekts. Mit dem Leuchtmittelverbot, das die EU 2009 auf den Weg brachte, wurde der Weg für eine günstigere und umweltfreundlichere Beleuchtung geebnet.
Übrigens: Der Begriff Leuchtmittelverbot ist nicht ganz korrekt, denn verboten wurde durch die EU-Richtlinien eigentlich nichts. Sie geben lediglich vor, dass die Leuchtmittel bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, um in den Handel gehen zu dürfen. Und das ist bei einigen Lampen zu schwierig oder zu aufwändig, sodass sie aus den Regalen verschwunden sind.
Was genau wurde beim Leuchtmittelverbot verboten?
Grundsätzlich sind erst einmal alle klassischen Glühlampen vom Leuchtmittelverbot betroffen. Darüber hinaus werden in späteren Verschärfungen des Gesetzes auch Halogenlampen miteinbezogen, sofern ihre Energieeffizienzklasse schlechter als B ist. Diese dürfen ab 2018 nicht mehr verkauft werden. Auch Halogensockellampen sind davon bereits betroffen, wenn sie mit dem recht weitverbreiteten GU10-Sockel ausgestattet sind. In Deutschland sind darüber hinaus auch quecksilberhaltige Leuchtmittel verboten, wenn sie für öffentliche Beleuchtungen eingesetzt werden sollen.
Verboten, beziehungsweise erschwert, wird durch die EU-Richtlinien übrigens nur der Verkauf von umweltfeindlichen Leuchtmitteln. Und auch da betrifft das Leuchtmittelverbot nur die Händler: Was vor dem Stichtag des Verbots bereits im Lager des Händlers ist, darf auch noch an Privatkunden verkauft werden. Und Sie dürfen diese Leuchtmittel zu Hause bedenkenlos so lange einsetzen, bis sie verbraucht wurden. Es kommt niemand zu Ihnen nach Hause, um das zu kontrollieren und Ihnen eine Strafe aufzuerlegen.
Diese Leuchtmittel dürfen Sie auch in Zukunft noch nutzen
Es gibt natürlich eine ganze Reihe von Beleuchtungsmöglichkeiten, die vom Leuchtmittelverbot nicht betroffen sind. Das betrifft zum Beispiel sogenannte Niedervolt-Halogenleuchten, die mit 12 Volt Energie betrieben werden. Hochvolt-Halogenleuchten mit 230 Volt sind nur in der Eco-Variante weiterhin erlaubt. Eine Ausnahme vom Leuchtmittelverbot bilden Halogenleuchten mit R7s- oder G9-Sockel mit einer Energieeffizienzklasse bis C, da hierfür noch keine geeigneten Alternativen entwickelt werden konnten. Darüber hinaus sind auch LED-Lampen ein umweltfreundlicher Ersatz für die klassische Glühbirne, allerdings lassen sich die LEDs in der Lampe oft nicht austauschen, sodass diese im Falle eines Leuchtausfalls ganz ersetzt werden muss.